Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michael Nußbaumer (NUSSBAUMER PHOTOGRAPHY)
Stand: 2026
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge an Michael Nußbaumer (NUSSBAUMER PHOTOGRAPHY), sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1. Urheber- und Nutzungrechte Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Lichtbildern stehen Michael Nußbaumer (NUSSBAUMER PHOTOGRAPHY) zu. Nutzungsbewilligungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive), nicht übertragbare Nutzungslizenz für den vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (z. B. Medium, zeitliche oder örtliche Beschränkungen). Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung im angegebenen Medium und nicht für Werbezwecke.
2.2. Herstellerbezeichnung (Namensnennung) Bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung etc.) ist die Herstellerbezeichnung deutlich und gut lesbar anzubringen: „Foto: © Michael Nußbaumer“ oder „Foto: © Nussbaumer Photography“. Zusätzlich ist bei Veröffentlichungen auf Social Media ein Link zum Profil „Nussbaumer Photography“ oder „NuWedding“ anzubringen. Dies gilt auch, wenn das Bild keine sichtbare Signatur trägt. Die Anbringung muss § 74 Abs. 3 UrhG entsprechen.
2.3. Bildbearbeitung
Jede Veränderung der Lichtbilder bedarf der schriftlichen Zustimmung von Michael Nußbaumer, sofern die Änderung nicht dem vereinbarten Vertragszweck entspricht.
Die Nutzung der Bilder für KI-Anwendungen (z. B. Training von KI-Modellen, Deepfakes, Generierung von Derivaten) sowie das Erstellen von KI-Videos aus den Fotos ist ausdrücklich untersagt und bedarf in jedem Fall einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
2.4. Voraussetzung für die Nutzungsbewilligung Die Nutzungsbewilligung tritt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Kraft und setzt eine korrekte Namensnennung (Punkt 2.2) voraus.
2.5. Nutzungsdauer Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Nutzungslizenz für 2 Jahre ab Übergabe der Bilder. Eine Verlängerung ist gegen gesonderte Vergütung möglich.
2.6. Exklusivitätsoption Eine exklusive Nutzungslizenz (Ausschluss anderer Nutzer) kann gegen Aufpreis vereinbart werden. Die Exklusivität bezieht sich auf Medium, Region und Zeitdauer und muss schriftlich fixiert werden.
2.7. Eigennutzung durch den Fotografen Michael Nußbaumer ist berechtigt, die angefertigten Bilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Der Auftraggeber kann diese Nutzung schriftlich ausschließen (gegen Aufpreis).
3. Eigentum an den Dateien & Archivierung
3.1. Eigentumsrechte Die Eigentumsrechte an den digitalen Rohdateien (z. B. RAW-Dateien) verbleiben bei Michael Nußbaumer. Der Auftraggeber erhält die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen endbearbeiteten Dateien (z. B. JPEG, TIFF) in digitaler Form. Eine Weitergabe der Rohdateien erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und ist mit zusätzlichen „Buyout-Kosten“ verbunden.
3.2. Archivierung Michael Nußbaumer archiviert die Aufnahmen ohne Rechtspflicht. Die Rohdaten werden für maximal 3 Jahre aufbewahrt. Im Falle von Datenverlust oder Beschädigung bestehen keine Schadensersatzansprüche.
4. Ansprüche Dritter
4.1. Einwilligungen für abgebildete Personen Der Auftraggeber bestätigt, dass er alle notwendigen Einwilligungen (z. B. Model-Releases) für die Veröffentlichung von Bildern mit erkennbaren Personen eingeholt hat.
- Ausnahme: Falls Michael Nußbaumer die Einwilligungen einholt, werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Zustimmungen (z. B. von abgebildeten Personen oder Eigentümern) einzuholen und Michael Nußbaumer von Ansprüchen Dritter freizustellen (insbesondere nach § 78 UrhG oder § 1041 ABGB). Michael Nußbaumer garantiert nur dann die Einwilligung von Modellen oder Berechtigten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Verlust und Beschädigung
5.1. Haftung für Aufnahmen Bei Verlust oder Beschädigung von Aufnahmen haftet Michael Nußbaumer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Materialkosten und eine kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern möglich) beschränkt. Weitere Ansprüche (z. B. Reisekosten, entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.
5.2. Haftung für übergebene Materialien Gleiches gilt für vom Auftraggeber übergebene Vorlagen, Produkte oder Requisiten. Wertvolle Gegenstände sind vom Auftraggeber zu versichern.
5.3. Höhere Gewalt Michael Nußbaumer haftet nicht für Verzögerungen oder Nicht-Erfüllung, die auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks) zurückgehen. In solchen Fällen werden Termine kostenlos verschoben oder der Auftrag storniert (ohne Stornogebühr).
6. Leistung und Gewährleistung
6.1. Ausführung des Auftrages Michael Nußbaumer führt den Auftrag sorgfältig aus. Die künstlerische und technische Umsetzung (z. B. Bildausschnitt, Motive, Aufnahmeort) obliegt ihm, sofern keine abweichenden schriftlichen Anweisungen vorliegen.
6.2. Haftungsausschluss Für Mängel, die auf fehlerhafte Anweisungen des Auftraggebers zurückgehen, wird keine Haftung übernommen (§ 1168a ABGB). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Risikotragung Der Auftraggeber trägt das Risiko für externe Umstände (z. B. Wetter bei Außenaufnahmen, Nichtverfügbarkeit von Modellen, Reisehindernisse).
6.4. Versand Sendungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
6.5. Mängelrüge Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mit allen Unterlagen gemeldet werden. Danach gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistung beträgt 3 Monate.
6.6. Mängelbeseitigung Bei groben Mängeln hat der Auftraggeber Anrecht auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich oder wird sie verweigert, besteht ein Preisminderungsanspruch. Als grobe Mängel gelten z. B.:
- Technische Fehler (z. B. Unschärfe durch Fokusfehler, starke Über- oder Unterbelichtung, die das Bild unbrauchbar machen).
- Gravierende Farbverfälschungen, die den vereinbarten Look deutlich verfehlen.
Keine Haftung besteht für:
- Unerhebliche Mängel wie geringfügige Farbabweichungen (z. B. bei unterschiedlichen Monitoren).
- Subjektive Geschmacksunterschiede (z. B. künstlerische Interpretation, die dem vereinbarten Stil entspricht).
- Mängel, die auf fehlerhafte Anweisungen des Auftraggebers zurückgehen.
6.7. Lieferverzögerungen Fixtermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Bei Verzögerungen gilt Punkt 5.1 entsprechend.
7. Honorar und Kosten
7.1. Honorarberechnung Ohne schriftliche Vereinbarung gilt das aktuelle Preisliste-Honorar von Michael Nußbaumer oder ein angemessenes Honorar.
7.2. Honorar für nicht genutzte Aufnahmen Das Honorar entsteht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen, selbst wenn diese nicht veröffentlicht werden. Keine Preisreduktion auf das Aufnahmehonorar.
7.3. Zusätzliche Kosten Materialkosten, Reisekosten oder andere Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.4. Änderungen während der Durchführung Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
7.5. Konzeptionelle Leistungen Beratung, Layout-Entwürfe oder besonderer organisatorischer Aufwand werden separat berechnet.
7.6. Stornierung Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber steht Michael Nußbaumer 50 % des Honorars zzgl. angefallener Nebenkosten zu. Bei erforderlichen Terminänderungen (z. B. Wetter) sind die tatsächlichen Kosten zu tragen.
7.7. Umsatzsteuer Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Für europäische Unternehmen gilt:
- Dienstleistungen: Es kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
- Produkte (z. B. Fotobücher, Magazine): Diese unterliegen als innergemeinschaftliche Lieferungen der Steuerbefreiung, vorausgesetzt, der Kunde weist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nach.
Für Aufträge in der Schweiz gilt: Die Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer (MWST). Gemäß Art. 46 Abs. 1 MWSTG (Mehrwertsteuergesetz der Schweiz) trägt der Kunde die Mehrwertsteuer selbst (Reverse-Charge-Prinzip für Dienstleistungen aus dem Ausland). Die Preise werden daher als Nettopreise in Rechnung gestellt, und der Kunde hat die MWST in seiner eigenen Steuererklärung abzuführen.
7.8. Kündigungsrecht Michael Nußbaumer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
- Der Auftraggeber mit der Zahlung der Akonto-Rechnung mehr als 14 Tage im Verzug ist.
- Der Auftraggeber wiederholt gegen vertragliche Pflichten (z. B. Namensnennung) verstößt. In solchen Fällen steht Michael Nußbaumer das volle Honorar sowie Ersatz für bereits erbrachte Leistungen zu.
8. Lizenzhonorar
8.1. Veröffentlichungshonorar Bei Erteilung einer Nutzungsbewilligung steht Michael Nußbaumer ein separates Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe zu. Dies gilt insbesondere für:
- Bildabnahmen durch Nicht-Auftraggeber (z. B. Dritte, die die Bilder nutzen möchten).
- Sublizenzen (Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte).
- Verwendung für Werbezwecke durch Dritte, sofern dies nicht ausdrücklich im ursprünglichen Auftrag vereinbart wurde.
8.2. Umsatzsteuer Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es gelten dieselben Regelungen wie unter Punkt 7.7 (Umsatzsteuer).
8.3. Urheberrechtsverletzungen Bei Verletzung der Urheber- oder Leistungsschutzrechte gelten die gesetzlichen Ansprüche (§§ 81 ff, 91 ff UrhG). Zusätzlich steht bei fehlender Namensnennung ein Schadensersatzanspruch in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Akontozahlung & Fälligkeit Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme fällig, sofern nicht anders vereinbart. Das Resthonorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zu zahlen. Bei vereinbartem Zahlungsziel: spätestens 8 Tage nach Rechnungslegung.
9.2. Teilrechnungen Bei Aufträgen mit mehreren Leistungsteilen kann nach jeder Teilleistung eine Rechnung gestellt werden.
9.3. Verzugszinsen Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen von 5 % über der jeweiligen Bankrate (Basiszinssatz der EZB/OeNB, Stichtag: 2. Jänner des Jahres). Zudem werden alle gewährten Rabatte rückgängig gemacht.
9.4. Mahnkosten Mahnspesen und außergerichtliche Anwaltskosten trägt der Auftraggeber.
9.5. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsbewilligung Die Werknutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars inkl. Nebenkosten an den Auftraggeber über. Sollten Bilder vor vollständiger Bezahlung publiziert werden, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 120 % des vereinbarten Nutzungshonorars fällig.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort & Gerichtsstand Erfüllungsort ist Dornbirn, Vorarlberg. Für Unternehmer ist Dornbirn, Vorarlberg der ausschließliche Gerichtsstand. Für Verbraucher (Privatpersonen) gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers (§ 14 KSchG).
10.2. Anwendbares Recht Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
10.3. Schad- und Klagloshaltung Der Auftraggeber hält Michael Nußbaumer von allen Ansprüchen Dritter (inkl. Rechtsverteidigungskosten) schad- und klaglos.
10.4. Verbraucherschutz Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) widersprechen, so sind diese unwirksam. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
10.5. Teilnichtigkeit Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
11. Datenschutz Die Verarbeitung personbezogener Daten (z. B. Namen, Adressen, Bildmaterial) erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
- Der Auftraggeber bestätigt, dass er für die Einwilligung zur Veröffentlichung von Personenbildern (gemäß § 78 UrhG und Art. 6 DSGVO) Sorge getragen hat.
- Michael Nußbaumer speichert Daten nur so lange, wie es für die vertragliche Erfüllung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. 7 Jahre für Rechnungen) erforderlich ist.